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Die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Novelle des PBefG fordert von den kommunalen Aufgabenträgern die Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV zum 01.01.2022 und erwartet bereits im Nahverkehrsplan Aussagen zu mindestens nachfolgenden Punkten:

  •   Bestandsaufnahme Barrierefreiheit     (Infrastruktur/Haltestellen, Fahrzeuge/Fahrzeugausstattung, Information/Kommunikation, Betrieb/Dienstleistung)
  •  Prioritätenbildung für die Umsetzung
  • Definition begründeter Ausnahmen
  • Maßnahmenpaket inkl. Kostenkalkulation

Die Umsetzung der Barrierefreiheit bedarf zwingend in ganzheitlicher Betrachtung von

  • Haltestelleninfrastruktur inkl. Zuwegung
  • Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge
  • Kommunikation und Information
  • Betrieb und Unterhaltung der Anlagen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

 

   

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