Gemäß § 13 Abs. 4 PBefG kann die Genehmigungsbehörde eine Zulassungsbeschränkung für den Verkehr mit Taxen vornehmen, da unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen für den Betrieb eines Taxiunternehmens das Erteilen einer Genehmigung zu versagen ist, "wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird."
Durch ein externes Gutachten wird ermittelt, ob mit den im Bediengebiet vorhandenen Genehmigungen (wahlweise auch unter Einbeziehung des Mietwagenverkehrs) die ermittelte Nachfrage nach Taxileistungen abgedeckt werden kann.
Dabei werden im Rahmen des Gutachtens
- die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im
Taxenverkehr
- die Taxendichte
- die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter
Einbeziehung der Einsatzzeit
- die Anzahl und Ursachen von Geschäftsaufgaben
- weitere, die Nachfrage nach Taxileistungen
beeinflussende Faktoren
analysiert und daraus Schlussfolgerungen für die zu erwartende Entwicklung der Nachfrage abgeleitet.
Aufbauend auf den von den Taxiunternehmen zur Verfügung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Daten, einer Auswertung der Nachfrage in evtl. vorhandenen Taxizentralen sowie der Einbeziehung weiterführender Angaben der Genehmigungsbehörde erfolgt eine Analyse und Bewertung der Entwicklung der Nachfrage und der Kosten- und Erlössituation. Mögliche neue Potenziale für das Taxigewerbe werden ermittelt.
Aus diesen Einzelbetrachtungen wird eine Obergrenze für die Erteilung von Taxikonzessionen im Bediengebiet empfohlen.
Aktuell sind in Bearbeitung bzw. abgeschlossen:
• Taxigutachten Deggendorf (in Bearbeitung)
• Taxigutachten Bielefeld (in Bearbeitung)
• Taxigutachten Barnim (in Bearbeitung)
• Taxigutachten Regensburg (in Bearbeitung)
• Taxigutachten Stadt Potsdam (in Bearbeitung)
• Taxigutachten Landkreis Viersen (in Bearbeitung)
• Taxigutachten Kreis Gütersloh (2024)
• Taxigutachten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (2023)
• Taxigutachten Oberbergischer Kreis (2023)
• Taxigutachten Rhein-Kreis Neuss (2023)
• Taxigutachten Ennepe-Ruhr-Kreis (2023)
• Taxigutachten Duisburg (2023)
• Taxigutachten Saale-Holzland-Kreis (2023)
• Taxigutachten Potsdam (2020, 2013)
• Taxigutachten Frankfurt/Oder (2019)
• Taxigutachten Ostallgäu / Kaufbeuren (2017)
• Taxigutachten Osnabrück (2017)
• Taxigutachten Potsdam - Mittelmark (2017)
Weitere Arbeiten:
• Ermittlung des Taxibedarfs am BER (2022)
• Gutachterliche Stellungnahme zur Weiterentwicklung
des Taxitarifs in der Landeshauptstadt Potsdam (2021)
• Vorschläge für einen einheitlichen Flughafentarif am
BER für das Land Berlin und den Landkreis Dahme-
Spreewald (2020)
• Auskömmlichkeitsbetrachtung Tarif
Landkreis Dahme-Spree (2013, 2017)
|