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An die Vergabe öffentlicher Aufträge werden hohe Anforderungen gestellt.

Bereits in der  Vorbereitung werden die Weichen für den Erfolg einer Ausschreibung sowohl inhaltlich (durch die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Lastenhefte, Anforderungsprofile ...) als auch formell (Einhaltung der rechtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen einer Ausschreibung, Veröffentlichungspflichten) gestellt.

Bei der Durchsetzung des Prinzips der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit ist es zwingend erforderlich, die Anforderungen und deren Bewertung eindeutig, unmissverständlich, vergleichbar und neutral zu gestalten.

Während des Vergabeverfahrens sind zeitintensive begleitende Arbeiten (Beantwortung der Bieteranfragen, evtl. Durchführung der Due Dilligence) notwendig.

Intensive Vorarbeiten erleichtern die Bewertung der eingereichten Angebote und erhöhen die Rechtssicherheit der Auftragsvergabe.

Einsprüche gegen die Entscheidung der Vergabestelle sind sowohl fachlich/inhaltlich als auch formell und juristisch zu beantworten. 

In allen Phasen der Ausschreibung haben wir Erfahrungen bei der Durchführung gesammelt.

Zur juristischen Absicherung der Verfahren arbeiten wir dabei eng mit der Rechtsanwaltskanzlei Rößler, Dresden (www.roessler-rechtsanwaelte.de) zusammen.

Die anwaltlichen Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte von RA Rößler beziehen sich auf das Besondere Verwaltungsrecht nebst Personenbeförderungs- und Unternehmensrecht, Verkehrsgewerbe- und Beihilferecht, wobei das Vergaberecht mit seinen europarechtlichen Bezügen einen Schwerpunkt bildet. Hinsichtlich des Vergabeverfahrens verfügt er über Durchführungs- und Prozesserfahrungen.

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