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Die Erbringung von Verkehrsleistungen durch verschiedene Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Tarif, die wechselseitige Anerkennung der von den Tarifpartnern ausgegebenen Fahrausweise sowie die unternehmensübergreifende Durchtarifierung kompletter Reiseketten im ÖPNV/SPNV gehören zu den Kernelementen des Verbundgedankens.

In der Folge ergibt sich der Bedarf nach klaren Regelungen zur einvernehmlichen Aufteilung der gemeinschaftlich erzielten Fahrgeldeinnahmen bzw. zur Ermittlung wechselseitiger Ausgleichsansprüche. Die Festschreibung von Aufteilungsschlüsseln anhand der Alteinnahmen der Verkehrsunternehmen vor Verbundstart stellt unter den Bedingungen der wettbewerblichen Vergabe von Verkehrsleistungen und den damit möglichen Betreiberwechseln keine dauerhafte, zukunftsfähige Form der Einnahmeaufteilung dar. Aktuelle Verfahren basieren dagegen auf – nach transparenten Verfahren zu aktualisierenden – nachfragebezogenen Kennziffern, wie beispielsweise der Verkehrsleistung, Vertriebsdaten oder der Ertragskraft, die einzeln oder in Kombination zur Bildung von Aufteilungs-schlüsseln oder der Ermittlung von Ausgleichsansprüchen herangezogen werden.

Das Leistungsspektrum der ISUP GmbH im Bereich Einnahmeaufteilung umfasst:
• Entwicklung konsensfähiger Modelle zur
   Einnahmeaufteilung,
• Implementierung von Einnahmeaufteilungsverfahren
  und (regelmäßige) Durchführung von Berechnungen
  zur Einnahmeaufteilung,
• Erarbeitung von Verfahren zur Erfassung und
  Fortschreibung der erforderlichen Eingangsdaten,
• Entwicklung von Datenmodellen und Erarbeitung
  technischer Spezifikationen von Datenstrukturen und
  Schnittstellen,
• Fachliche Erarbeitung des Vertragswerkes zur
  Einnahmeaufteilung einschließlich
  Durchführungsrichtlinien. 

Referenzen

   

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