Gemäß der ÖPNV-Gesetze der einzelnen Bundesländer ist vom Aufgabenträger ein Nahverkehrsplan zu erarbeiten, der seine Vorgaben zur Definition der Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr darstellt.
Diese Nahverkehrspläne wurden erstmalig nach der Regionalisierung und der Kompetenzübertragung auf die Bundesländer ab 1996 erstellt.
Seitdem haben wir erfolgreich mehr als 30 Aufgabenträger bei der Erarbeitung, Fortschreibung und der parlamen-tarischen Inkraftsetzung ihrer Nahverkehrspläne unterstützt.
Die Nahverkehrspläne werden unter Beachtung und Abwägung der verkehrlichen Belange, der Bevölkerungsentwicklung und der Finanzierbarkeit aufgestellt. Sie beinhalten verkehrspolitische Ziele und Grundsätze sowie die Anforderungen und Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNV.
Der Nahverkehrsplan ist gemäß § 8 (3) PBefG Grundlage für die Genehmigungsbehörde bei
1. einem Genehmigungsverfahren nach § 13 PBefG
und indirekt bei der Bewertung von
2. einer Direktvergabe bei Schwellenwertbeachtung
3. einer Vergabe an ein Inhouse- Unternehmen des
Aufgabenträgers
4. einer Genehmigung nach Ausschreibung oder
Auferlegung durch den Aufgabenträger, da der
Nahverkehrsplan auch die Basis für die Verfahren
nach der EU-VO 1191/69 darstellt.
Referenzen
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